Josef Faltermeier
Reform der Kinder- und Jugendhilfe- mehr als nur ein “laues Lüftchen”?
Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) hat das BMFSFJ bereits den zweiten Anlauf zur Reform der Jugendhilfe in den letzten Jahren vorgelegt. Der letzte Entwurf 2017 scheiterte an der starken Kritik hinsichtlich der seinerzeit vorgesehenen Neuerungen, aber auch am fehlenden Zeitrahmen für einen ausführlichen fachpolitischen Diskussionsprozess. Dies alles sollte nunmehr anders gemacht werden… mehr Informationen unter
Stellungnahme zum Referentenentwurf KJSG
Das BEFKJ informiert über seine Stellungnahme und inhaltlichen Positionen zum „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG – Referentenentwurf des BMFSFJ“ vom 05.10.2020) Im Vergleich zu den vorhergehenden Entwürfen ist dieser eine deutliche Verbesserung. Mehr
Wir informieren über aktuelle und interessante Veröffentlichungen:
Prof. Dr. jur. Dr. phil. Reinhard J. Wabnitz, Ministerialdirektor a. D. zum Thema SGB VIII – Achtes Buch Sozialgesetzbuch (Kinder- und Jugendhilfe), in: socialnet Lexikon 2019; sowie umfangreicher: Grundkurs Kinder- und Jugendhilferecht für die Soziale Arbeit, Ernst Reinhardt-Verlag, 6. Aufl. München 2020, als Printversion oder als e-book. Beide Werke informieren in leicht verständlicher Weise über die wichtigsten Rechtsbereiche des Kinder- und Jugendhilferechts, u. a.: Grundsätze und Strukturprinzipien, Leistungen und andere Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe, Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Jugendbehörden, Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, Verwaltungsverfahren.
Mehr hierzu über www.socialnet.de, danach über LEXIKON den Suchbegriff Sozialgesetzbuch VIII eingeben
Wir informieren über aktuelle und interessante Veröffentlichungen:
Prof. Dr. jur. Dr. phil. Reinhard J. Wabnitz, Ministerialdirektor a. D. zum Thema Familienrecht, in: socialnet Lexikon 2020; sowie umfangreicher: Grundkurs Familienrecht für die Soziale Arbeit, Ernst Reinhardt-Verlag, 5. Aufl. München 2019, als Printversion oder als e-book. Beide Werke informieren in leicht verständlicher Weise über die wichtigsten Rechtsbereiche des Familienrechts, u. a.: Eherecht, Verwandtschaft und Abstammung, Unterhalt, Elterliche Sorge, Annahme als Kind, Vormundschaft, Pflegschaft, Beistandschaft, Rechtliche Betreuung sowie nichteheliche Lebensgemeinschaften.
Mehr hierzu über www.socialnet.de, danach unter LEXIKON Suchbegriff Familienrecht eingeben
Die Arbeit mit den Eltern während der Fremdunterbringung des Kindes ist kein Anhängsel, sondern Grundlage der Hilfe zur Erziehung. Sie ist und muss mehr sein als die bloße Kooperation mit den Eltern und umfasst deshalb auch pädagogische und therapeutische Hilfe für die Eltern, um sie (wieder) zu befähigen, ihr Kind selbst zu erziehen und die Trennungsphase zu beenden. Dies kommt in der gegenwärtigen Fassung des § 37 SGB VIII noch nicht deutlich genug zum Ausdruck. Untersuchungen zur Praxis in den Jugendämtern zeigen zudem, dass diese Aufgabe bis heute durch die Sozialen Dienste stark vernachlässigt wird und damit das eigentliche Ziel der Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien und in Einrichtungen, nämlich dass Kinder wieder in ihre Familien zurückkehren, gar nicht erreicht werden kann. Die Arbeit mit Eltern dient vor allem auch dem grundgesetzlich geschützten Interesse der Kinder, dass ihre Eltern gut für sie sorgen können (Britz 2016)*. Die Interessen und Rechte der Kinder müssen daher auch in der Zusammenarbeit mit den Eltern während der Fremdunterbringung ihrer Kinder der unbedingte gemeinsame Bezugspunkt der Erwachsenen sein.
Vollständiger Text hier
Wir freuen uns darüber, dass sich seit Anfang 2020 weitere Frauen und Männer aus der Kinder- und Jugendhilfe dem BEFKJ angeschlossen haben: Prof. Dr. Timo Ackermann, Berlin; Dr. Michaela Berghaus, Münster/Wf; Prof. Dr. Nicole Knuth, Dortmund; Stefan Wutzke, Bochum.
Nähere Informationen finden Sie hier
Prof. Dr. Josef Faltermeier im Gespräch mit Bernd Kasper, Elisabethenstift Marburg, am 02. Juni 2020
https://pflegefamilien-akademie.de/pflegeeltern-in-erziehungspartnerschaft-mit-leiblichen-eltern/
Die gegenwärtige Praxis in den Fremdunterbringungen kann, so scheint es, mit Herkunftseltern wenig anfangen. Dabei verdichtet sich der Eindruck, als würden die sozialen Dienste wie selbstverständlich davon ausgehen, dass Eltern mit der Fremdunterbringung ihres Kindes die „Elternschaft verwirkt“ haben- als wären diese jetzt nicht mehr so wichtig, eher Störenfriede als bedeutsame Anlaufstellen und Begleiter für ihre Kinder. Wie sonst sollten entsprechende Praxisberichte und die in Forschungsstudien immer wieder belegten Lücken und Defizite hinsichtlich der Einbeziehung leiblicher Eltern interpretiert werden? In gewisser Weise ist dies vordergründig nachvollziehbar, denn wieso sollte die Fachpraxis weiterhin auf Eltern setzen, die sich letztendlich als für die Erziehung ihres Kindes „ungeeignet“ gezeigt haben. Dass diese Annahme nur bei oberflächlicher Betrachtung zutrifft, wird oft übersehen.