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Aktuelles

Junge Menschen in Heim- oder Pflegefamilien müssen sich an den Kosten beteiligen

geschrieben von Josef Faltermeier 14. November 2019
Junge Menschen in Heim- oder Pflegefamilien müssen sich an den Kosten beteiligen

Forderung nach Senkung der Kostenheranziehung

Junge Menschen, die als Heranwachsende in Heimen oder Pflegefamilien untergebracht sind, müssen sich – sofern sie Eigenverdienste haben – nach § 94 Abs. 6 SGB VIII derzeit an den monatlichen Kosten in Höhe von 75 % ihres Einkommens beteiligen. Das empfinden nicht nur die betroffenen Jugendlichen selbst als ungerecht, sondern auch ein Großteil der Expert*innen. Diese fordern nachdrücklich die Herabsetzung des Kostenbeitrags auf 50 bzw. 25 % oder einen gänzlichen Verzicht. Deshalb sind derzeit auch politische Bemühungen im Gange, diese Situation nachhaltig zu verändern.

Kontakt: Josef Faltermeier josef.faltermeier@hs-rm.de

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